Sie alle haben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven. Sie können also die Senatsbeschlüsse zu Kindergartengebühren genauso erhalten wie die Verwaltungsvorschriften der Sozialverwaltung über „angemessene“ Miethöhen und ... Einen Teil diese Informationen muss die Verwaltung Ihnen im zentralen elektronischen Informationsregister zur Verfügung stellen.
Wenn Sie im elektronischen Informationsregister nicht fündig werden, können Sie bei allen Behörden des Landes, der Gemeinden und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Antrag auf Informationszugang stellen.
Bei Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Rechtes auf Informationszugang und sonstigen Fragen zur Informationsfreiheit können Sie sich an uns wenden.
Einen problemlosen Informationszugang wünscht Ihnen Ihre
Dr. Imke Sommer
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
08.03.2013 - Am heutigen Freitag, den 08. März 2013 hat die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer ihre beiden Jahresberichte über den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bremen vorgelegt. MEHR
08.03.2013 - 7. Jahresbericht Informationsfreiheit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - Berichtsjahr 2012 - DOWNLOAD
27.11.2012 - Entschließung der 25. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland MEHR
27.11.2012 - Entschließung der 25. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland MEHR
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