Nach § 12 Abs. 3 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Bremisches Datenschutzgesetz (BremDSG) hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) der Freien Hansestadt Bremen jährlich der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) und dem Präsidenten des Senats einen Bericht über das Ergebnis ihrer Tätigkeit vorzulegen.
Der Präsident des Senats führt nach § 33 Abs. 1 BremDSG eine Stellungnahme des Senats zu dem Bericht herbei und legt diese der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vor.
Die Berichte stehen hier als PDF-Dateien zur Verfügung.
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4. Jahresbericht der LfDI
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3. Jahresbericht des LfDI
Stellungnahme des Senats zum 3. Jahresbericht
Bericht und Antrag des Medienausschusses ![]()
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2. Jahresbericht des LfDI
Stellungnahme des Senats zum 2. Jahresbericht
Bericht und Antrag des Medienausschusses ![]()
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1. Jahresbericht des LfDI
Stellungnahme des Senats zum 1. Jahresbericht
Bericht und Antrag des Medienausschusses ![]()