Zum InhaltLandesbeauftragter  für den Datenschutz Bremen
 
Sie befinden sich hier:>> Startseite Informationsfreiheit

Willkommen im Internetangebot des
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen.

Jeder hat nach Maßgabe des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) gegenüber den Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Organe und Einrichtungen des Landes und der Gemeinden gilt das BremIFG, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

Jeder kann den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansieht. Die Aufgabe des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wird von dem Landesbeauftragten für Datenschutz wahrgenommen.

Er kontrolliert die Einhaltung des BremIFG bei der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

 
  • Aktuell

    .
  • 11-06-2008
    Die 16. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland hat am 11. Juni 2008 in Saarbrücken getagt und folgende Entschließung gefasst.
    Transparenz in der Finanzverwaltung


 
  • Aktion

    .





Zur Seitennavigation
Symbol Haus
 Startseite 
Symbol Bremer Schlüssel
 LfDI 
Symbol Schloß
 Sicherheit 
Symbol @
 Kontakt 
Symbol Baumstruktur
 Übersicht 
Symbol Fernglas
 Suchen  
Symbol copyright
 Impressum