Zeitleiste:

In der Grafik wird anhand einer Zeitleiste die Entwicklung der Informationsfreiheit in Deutschland dargestellt:
- Der 1. Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen stammt aus dem August 1997.
- Im März 1998 erlässt das Land Brandenburg ein Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetz.
- Im September 1998 kündigt der Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung einen "uneingeschränkten Informationszugang" an.
- Im Oktober 1999 verabschiedet das Land Berlin ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz.
- Das Land Schleswig-Holstein beschließt das Informationsfreiheitsgesetz im Februar 2000.
- Im Dezember 2000 kursiert inoffiziell ein Informationsfreiheitsgesetz-Entwurf des Bundesministeriums des Innern.
- Die EU gewährt Zugang zu Dokumenten seit Mai 2001.
- Im Sommer 2001 wird der Entwurf des Bundesministeriums des Innern im Internet diskutiert und im September 2001 kursiert ein überarbeiteter Entwurf des Bundesministeriums des Innern in den Bundesministerien.
- Im Januar 2002 tritt das Nordrhein-Westfälische Informationsfreiheitsgesetz in Kraft.
- Im Februar 2002 empfiehlt die EU ihren Mitgliedsstaaten den Erlass von Informationsfreiheitsgesetzen. Verschiedene Entwürfe wurden dann ab April 2002 in der Öffentlichkeit verstärkt diskutiert.
- Anfang Mai 2002 fand in Bremen die parlamentarische Anhörung zum Entwurf eines bremischen Informationsfreiheitsgesetzes statt.
- Im Juni 2002 kommt es auf Bundesebene zu keiner Einigung über eine Gesetzesinitiative.
- Im Januar 2006 tritt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft.
- Im Mai 2006 wird im Lande Bremen das Informationsfreiheitsgesetz verkündet und im August 2006 tritt es in Kraft.
- Im Juli 2006 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, im August 2006 in Hamburg und im September 2006 in Saarland in Kraft.
