Der Senat überprüft unter Mitwirkung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet die Bremische Bürgerschaft zwei Jahre vor Außerkrafttreten des Gesetzes. Die Bremische Bürgerschaft wird das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.